Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.